August 2020 erteilte die Gemeinde mit Entscheid vom 6. Oktober 2020 dem Vorhaben «Umnutzung landwirtschaftlicher Raum als Gewerberaum» den Bauabschlag (Ziff. 5.1) und ordnete die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes wie folgt an: "5.2 Wiederherstellung 1/9 BVD 120/2020/68