1. Die Beschwerde wird abgewiesen. Die Wiederherstellungsfrist wird von Amtes wegen neu angesetzt auf den 1. März 2021. Im Übrigen wird die Verfügung der Gemeinde Lyss vom 30. September 2020 bestätigt. 2. Die Verfahrenskosten von 800.– Franken werden dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - Herrn C.________, eingeschrieben - Herrn D.________, eingeschrieben - Herrn E.________, eingeschrieben - Baupolizeibehörde der Gemeinde Lyss, Bau + Planung, eingeschrieben