16 Abs. 1 AbfG verpflichtet, diese zu entsorgen, wenn sie nicht in gedeckten Räumen aufbewahrt werden können. Die Gemeinde hat daher zur Recht die Entfernung der Pneus verlangt. 4. Verbot geschäftlicher Verrichtungen a) Die Gemeinde forderte den Beschwerdeführer zudem auf, den teilweisen Betrieb einer Autogarage und alle damit zusammenhängenden Aktivitäten, namentlich das Entgegennehmen von Kundenfahrzeugen oder das Reparieren von Klimaanlagen, auf dem Grundstück Lyss GB- Nr. F.________/I.________ einzustellen.