3. Draussen gelagerte Gegenstände a) Die angefochtene Verfügung verpflichtet den Beschwerdeführer, sämtliche umweltgefährdenden Gegenstände, wie beispielsweise Autoreifen, Autobatterien und Spraydosen, aus dem Aussenraum des Grundstücks Lyss GB-Nr. F.________/I.________ zu entfernen.