Einzig der Mercedes-Benz war erst seit 31. Juli 2020 ausser Verkehr gesetzt. Da die Gemeinde die Wiederherstellungsverfügung erst am 30. September 2020 erliess, der Sohn des Beschwerdeführers den Renault Clio erst anfangs November einlöste und der Beschwerdeführer nicht geltend macht, er habe den Mercedes Benz vor Erlass der Wiederherstellungsverfügung verkauft, standen auch diese Fahrzeuge seit mehr als einem Monat ohne Kontrollschild im Freien. Nicht genügen kann, dass der Beschwerdeführer gemäss seinen Angaben sein seit November 2016 ausser Verkehr gesetztes «Sonntagsfahrzeug» ca. zweimal im Monat mit einem Händlerschild bewegt hat.