___ GmbH verkauft und den anderen, das «Müllauto», sei noch nicht geprüft. Für die von ihm und seinem Sohn eingelösten Fahrzeuge legt er eine Kopie der Fahrzeugausweise, datiert vom 3. November 2020, ins Recht. Weiter reichte er einen Beleg dafür ein, dass die A.________ GmbH am 28. August 2020 ein Händlerschild eingelöst hat, welches sich gemäss dem von ihm eingereichten Foto an einem grauen Renault Espace befindet. In ihrer Stellungnahme vom 30. November 2020 bringt die Gemeinde insbesondere vor, der Beschwerdeführer verfüge über keine Bewilligung für eine Ablagerungsstelle für ausgediente Fahrzeuge und die Motorfahrzeugkontrolle spiele keine Rolle.