a) Die Gemeinde verpflichtet den Beschwerdeführer in der angefochtenen Verfügung, die sechs ausgedienten Fahrzeuge vom Grundstück Lyss GB-Nr. F.________/I.________ zu entfernen. Anlässlich des Augenscheins vom 13. August 2020 erstellte die Gemeinde eine Fotodokumentation und mit Hilfe des Kantonspolizisten eine Liste der sieben vorgefundenen Fahrzeuge. Die Fotos zeigen, dass von diesen nur eines Nummernschilder hatte. Auf der Liste vermerkte die Gemeinde insbesondere das Datum der Ausserverkehrsetzung, seit wann der Beschwerdeführer das jeweilige Fahrzeug besitzt und zu was dieses dient bzw. was damit geschehen soll.