5. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, beteiligte die Miteigentümer der betroffenen Liegenschaft von Amtes wegen am Verfahren, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. 1 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Verkehrsdirektion (Organisationsverordnung BVD, OrV BVD; BSG 152.221.191)