Gleichzeitig drohte sie die Ersatzvornahme an und behielt sich wegen Widerhandlung gegen die Wiederherstellungsverfügung vom 29. Oktober 2012 vor, Anzeige zu erstatten. 4. Gegen diese Verfügung reichte der Beschwerdeführer am 4. November 2020 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein und beantragte sinngemäss die Aufhebung der angefochtenen Verfügung.