«a) Den teilweisen Betrieb einer Autogarage und alle damit zusammenhängenden Aktivitäten, namentlich das Entgegennehmen von Kundenfahrzeugen oder das Reparieren von Klimaanlagen, auf dem Grundstück Lyss GB-Nr. F.________/I.________ einzustellen, b) sämtliche umweltgefährdenden Gegenstände, wie beispielsweise Autoreifen, Autobatterien und Spraydosen, aus dem Aussenraum des Grundstücks Lyss GB-Nr. F.________/I.________ zu entfernen, c) die sechs ausgedienten Fahrzeuge vom Grundstück Lyss GB-Nr. F.________/I.________ zu entfernen.»