zusammenhängenden Aktivitäten wie Fahrzeug- und Ersatzteilhandel auf dem Grundstück Nr. I.________ einzustellen, die eingebauten Geräte und Maschinen zurückzubauen, sämtliche für die Führung des Gewerbebetriebs verwendeten Utensilien und Geräte vom Grundstück zu entfernen und falls nötig fach- und umweltgerecht zu entsorgen sowie den ursprünglichen Zustand der Doppelgarage und des Kellers wiederherzustellen. Diese Verfügung erwuchs in Rechtskraft. Anlässlich einer Kontrolle vom 10. Juni 2013 stellte die Gemeinde fest, dass der Beschwerdeführer die Wiederherstellungsverfügung nicht umgesetzt hatte.