g) So oder anders kann die Frage, wie es sich mit den angeblichen elektromagnetischen Störungen an den Apparaten in der Liegenschaft des Beschwerdeführers verhält, nicht zum Gegenstand dieses Verfahrens gemacht werden. Weitere Ausführungen dazu erübrigen sich. Für die Behandlung von Störfällen ist das BKOM zuständig (vgl. Erwägung 4c). Bezüglich der gerügten Störungen kann auf die Beschwerde nicht eingetreten werden. 6. Lage und Höhe der Antenne