Diese Leistungsendstufe steht dem Beschwerdeführer nach den Akten jedoch nicht zur Verfügung. Hinzu kommt, dass bei der vorliegenden Beurteilung die Dämpfung der Strahlung durch die Gebäudehülle nicht mitberücksichtigt worden ist.25 Das wirkt sich positiv auf die Strahlungsbelastung in den Gebäuden aus. Denn die Strahlung wird beim Durchtritt durch die Gebäudehülle zusätzlich gedämpft. Die Beurteilung des AUE, wonach sichergestellt sei, dass die Immissionsfeldstärke auch in den Innenräumen der Nachbarliegenschaften eingehalten ist, ist plausibel und überzeugt.