Aus den Akten folgt weiter, dass die Immissionsfeldstärke am OKA in der Frequenz 14 MHz ohne Berücksichtigung des Antennengewinnes 3.85 V/m und mit Berücksichtigung des vollen Antennengewinnes in der Frequenz 28 MHz 8.40 V/m beträgt.23 Der massgebliche Immissionsgrenzwert von 28 V/m ist damit deutlich unterschritten oder mit anderen Worten bloss um 13.75 bzw. 30 Prozent ausgeschöpft. Dementsprechend beträgt der Abstand von der Antenne, ab dem der massgebliche Immissionsgrenzwert sicher eingehalten ist, gemäss den Berechnungen 1.10 m und unter Berücksichtigung des vollen Antennengewinns 2.43 m.24