e) Wie erwähnt, schützt die NISV mit den darin festgelegten Grenzwerten die Bevölkerung in der näheren Umgebung der Anlagen vor übermässiger Belastung durch nichtionisierende Strahlung. Es ist im vorliegenden Fall unbestritten, dass die strittige Amateurfunkantenne nicht 21 Vgl. Beilage 5 zur Beschwerdeantwort vom 26. November 2020 in den Beschwerdeakten der BVD 8/13 BVD 120/2020/64