Weiter hielt das AUE fest, aus der Emissionserklärung gehe ein Sicherheitsabstand von 7.68 m hervor. Anhand des Bauplanes sei ersichtlich, dass mit der im Betrieb ausgefahrenen Antenne der Grenzwert bereits vertikal unterhalb der Antenne eingehalten sei. Damit sei gewährleistet, dass auch in den Innenräumen der Nachbarliegenschaften die Immissionsfeldstärke unterhalb des Grenzwertes liege.