c) Im Beschwerdeverfahren holte die BVD zusätzlich beim AUE einen Bericht zur nichtionisierenden Strahlung ein. Im Bericht vom 15. Februar 2021 hielt das AUE fest, es habe die Emissionserklärung des Beschwerdegegners 2 kontrolliert und als korrekt befunden. Weiter stellte das AUE fest, die Sendeleistung, die für die Berechnungen eingesetzt worden sei, sei viel höher als der angeschlossene Verstärker maximal liefern könne. Dies entspreche einer zusätzlichen Sicherheitsmarge. Es handle sich um eine «Worst-Case-Betrachtung». Weiter hielt das AUE fest, aus der Emissionserklärung gehe ein Sicherheitsabstand von 7.68 m hervor.