Darin erklärte der Beschwerdegegner 2 sowie der Ersteller der Emissionserklärung mit Unterschrift, dass die Funkanlage weniger als 800 Stunden pro Jahr in Betrieb sei, nie gleichzeitig zwei oder mehrere Sendeantennen in Betrieb seien, die Leistung bei Verwendung eines höheren Modulationsfaktors entsprechend reduziert werde und die Angaben in den Projektplänen und in der Emissionserklärung vollständig und korrekt seien. Das Dokument wurde von zwei Sachverständigen der Antennenkommission der USKA überprüft und als korrekt beurteilt.