b) Im Gegensatz zum Mobilfunk oder Rundfunk stehen die Amateurfunkanlagen nicht dauernd in Betrieb und erzeugen damit auch nicht permanent Strahlung. Die Strahlung tritt nur beim Funken auf. Die Amateurfunkkonzession erlaubt eine maximale Sendeleistung von 1000 Watt (W).15 In der Praxis sind die Funkanlagen jedoch – wie hier – oft nur für Leistungen bis 100 W ausgelegt. Die Bewilligung und der Betrieb von Amateurfunkanlagen und anderen Sendeanlagen ist durch die NISV geregelt. Danach müssen Amateurfunkanlagen die Immissionsgrenzwerte der NISV einhalten. Die massgeblichen Immissionsgrenzwerte liegen je nach Frequenz zwischen einer Immissionsfeldstärke von 28 V/m bis 87 V/m.16