Im Schreiben vom 26. November 2020 teilte die Beschwerdegegnerin 1 mit, sie schliesse sich der Beschwerdeantwort des Beschwerdegegners 2 an. In der Eingabe vom 26. November 2020 bemerkte die Gemeinde ohne einen förmlichen Antrag zu stellen, sie habe keine Ergänzungen zur Beschwerde. 9. Mit Instruktionsverfügung vom 15. Januar 2021 holte das Rechtsamt der BVD bei der Abteilung Immissionsschutz des AUE einen Bericht zur nichtionisierenden Strahlung ein. Die Parteien erhielten Gelegenheit, sich bis zum 15. März 2021 zum Bericht des AUE zu äussern und 1 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Verkehrsdirektion