Ebenfalls bestehe die Möglichkeit, ein nachträgliches Baugesuch einzureichen oder die Anlage zurückzubauen. Am 12. August 2020 fand zwischen dem Beschwerdegegner 2 und der Gemeinde eine Besprechung statt, deren Inhalt der Beschwerdegegner 2 im Schreiben vom 28. August 2020 zusammenfasste. Unter anderem wurde festgehalten, dass das Mass der Antenne im Ruhezustand seit über 20 Jahren ca. 1.70 m betrage, weil dies aus technischen Gründen nicht anders habe gelöst werden können. 6. Im Schreiben vom 29. September 2020 erklärte die Gemeinde den Parteien, sie stelle das Baupolizeiverfahren ein, da ein Wiederherstellungsverfahren aufgrund der fünfjährigen