4. Mit Schreiben vom 23. November 2019 wandte sich der Beschwerdeführer an die Gemeinde Bolligen. Darin beanstandete er, die Antenne sei höher realisiert worden als bewilligt. Auch kritisierte er, die Antenne verursache Störungen bei seinen elektronischen Geräten, namentlich beim Fernseher, Radio, Mobilfunktelefon oder Drucker. Zudem befürchtete er, dass der Beschwerdegegner 2 mit einer zu hohen Sendeleistung funke. Er forderte die Gemeinde auf, die Sache zu prüfen und den Bauentscheid aus dem Jahr 1998 durchzusetzen.