3. Im Mai 2017 und im November 2018 gelangten Herrn B.________ sowie der Beschwerdeführer erstmals an die Gemeinde Bolligen. Sie beschwerten sich darüber, dass bei ihren privaten Fernsehgeräten Empfangsstörungen auftreten. Dabei äusserten sie die Vermutung, dass die Amateurfunkantenne des Beschwerdegegners 2 die Ursache der Störungen sein könnte. In der Folge tätigte die Gemeinde diverse Abklärungen. Im Schreiben vom 7. Dezember 2018 teilte die Gemeinde Herrn B.________ unter anderem mit, ein Vergleich zwischen den baubewilligten Plänen von 1998 und der heutigen Situation vor Ort habe ergeben, dass die Anlage äusserlich eine weitere Antenne umfasse.