Gesamtentscheid vom 18. September 1998 auch eine Anlagegenehmigung des kantonalen Amtes für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA), heute Amt für Umwelt und Energie (AUE). Baubewilligt ist nach den Plänen ein Teleskopmast mit einer Antenne des Typs «Sommer XP-50» an der Mastspitze. In den Plänen ist der Teleskopmast und die Sendeantenne als T-Konstruktion dargestellt, deren Ausladung ohne die Querelemente 4.20 m beträgt und die Dachfirst um 1.50 m überragt. Die Anlage wurde gemäss dem Entscheiddispositiv unter der folgenden Auflage bewilligt: «- Die Amateurfunkantenne (Teleskopmast) darf nur bei Funkbetrieb auf 6.00 m über der Dachfirst ausgefahren sein.»