8/9 BVD 120/2020/63 III. Entscheid 1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann. Die Verfügung der Stadt Burgdorf vom 16. September 2020 wird bestätigt. 2. Die Verfahrenskosten von CHF 800.– werden der Beschwerdeführerin zur Bezahlung auferlegt. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung