f) Die BVD stützt ihren Entscheid auf die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt des Beschwerdeentscheids.21 Da absehbar war, dass sich die Lärmsituation mit dem Ersatz der Ölheizung durch eine Gasheizung erneut verändern könnte, hat die BVD das Verfahren mit Einverständnis der Beteiligten sistiert. Nunmehr ist die neue Heizung in Betrieb und die Beurteilung kann auf Basis der neuen Situation vorgenommen werden. Die ursprüngliche Anzeigepartei hat der Vorinstanz und der Beschwerdeführerin mitgeteilt, dass seit dem Ersatz der Ölheizung durch eine Gasheizung keine übermässigen Lärmimmissionen mehr wahrgenommen würden.