Für den Ersatz der Warmluftheizung im Sommer 2018 und die damit einhergehenden Anpassungen am Kamin wurde kein Baubewilligungsverfahren durchgeführt. Die Einhaltung der Lärmschutzvorschriften war demnach noch nicht geprüft worden. Die Lärmreklamationen der Nachbarn warfen diesbezüglich Zweifel auf. Ein Zusammenhang der Anzeigen mit dem Ersatz der Warmluftheizung bzw. den Änderungen am Kamin ist offensichtlich gegeben, auch wenn die erste Anzeige erst einige Monate später erfolgte. In der Anzeige vom 24. Mai 2019 wird festgehalten, man habe zunächst versucht, mit der Beschwerdeführerin eine einvernehmliche Lösung zu finden.