a) Gemäss den Angaben der Beschwerdeführerin verfügte die Liegenschaft ursprünglich über eine Ölheizung sowie über eine Warmluftheizung für das im Gebäude befindliche Kino A.________. Letztere sei im Jahr 2018 ersetzt worden, wofür nach Auskunft der Stadt Burgdorf kein Baugesuch erforderlich gewesen sei.7 Der Kaminzug der neuen Warmluftheizung wurde zusammen mit demjenigen der Ölheizung in einem gemeinsamen Kamin ins Freie geführt.8 Am 19. Januar 2021 bewilligte die Stadt Burgdorf den Ersatz der Ölheizung durch eine Gasheizung. Dieses Bauvorhaben wurde inzwischen ebenfalls umgesetzt.9 Neu bestehen in der Liegenschaft folglich eine Gasheizung und eine Warmluftheizung.