7. Das Rechtsamt gab den Beteiligten Gelegenheit zur Einreichung von Schlussbemerkungen. Die Stadt Burgdorf teilte mit Schreiben vom 27. Mai 2021 ihren Verzicht auf Schlussbemerkungen mit. Die Beschwerdeführerin und die von Amtes wegen Beteiligten reichten am 31. Mai 2021 Schlussbemerkungen ein. Sie legten diesen ein Schreiben der ursprünglichen Anzeigepartei vom 19. Mai 2021 bei, wonach seit dem Ersatz der Heizung im Herbst 2020 die Lärmemissionen der Heizung im üblichen Bereich seien und kein Grund für Beanstandungen mehr bestehe. Die Beschwerdeführerin und die von Amtes wegen Beteiligten stellen sich auf den Standpunkt, dass damit der Anlass für Lärmabklärungen entfallen sei.