Dafür seien Lärmmessungen an der Quelle durch ein autorisiertes Akustikbüro nötig. Das durch dieses erstellte Gutachten müsse dem AUE, Fachstelle Industrie- und Gewerbelärm zwecks Erstellung eines Fachberichts an die Baupolizeibehörde zugestellt werden. Die von Amtes wegen Beteiligten liessen sich nicht vernehmen.