Nach Rechtskraft der Baubewilligung nahm das Rechtsamt das Verfahren wieder auf. Es führte den Schriftenwechsel zur Hauptsache durch. Die Stadt Burgdorf hielt mit Stellungnahme vom 23. März 2021 an der angefochtenen Verfügung fest. Sie teilte mit, gemäss dem am 29. Januar 2021 eingereichten Formular Selbstdeklaration Baukontrolle sei der Heizungsersatz ausgeführt worden. Es könne davon ausgegangen werden, dass die neue Gasheizung die massgebenden Belastungsgrenzwerte einhalte. Da aber bei der betroffenen Liegenschaft zwei Heizungen an einem Kamin angeschlossen seien, könne nicht abschliessend beurteilt werden, welche Heizung die störenden Emissionen tatsächlich verursacht habe.