4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, holte die Vorakten ein und beteiligte die Grundeigentümer der Parzelle Nr. H.________ von Amtes wegen am Verfahren. Der Schriftenwechsel wurde vorläufig auf die Frage der Sistierung beschränkt. Das AUE, Abteilung Immissionsschutz erklärte sich mit Stellungnahme vom 10. November 2020 mit der Sistierung einverstanden. Auch die Stadt Burgdorf stimmte mit Stellungnahme vom 16. November 2020 einer Sistierung für die Dauer des Baubewilligungsverfahrens und bis zur Ausführung der Neuinstallation zu. Sie hielt fest, im Moment könne nicht abschliessend beurteilt werden, welche