2. Mit Zwischenverfügung vom 16. September 2020 ordnete die Stadt Burgdorf an: "3.1 Die Grundeigentümer der betroffenen Heizung resp. deren Vertreterin, B.________, C.________, hat innert drei Monaten ein Lärmgutachten bei der Baudirektion Burgdorf einzureichen. Eine Liste möglicher Akustikbüros liegt der Verfügung bei. Es ist nachzuweisen, ob die Anlage die Emissionsgrenzwerte einhält und wenn nicht, welche Sanierungsmassnahmen erforderlich wären. Bis zum gleichen Termin sind zudem die aktuellsten Messberichte der Kontrollen der Heizung einzureichen und nachzuweisen, dass die Heizung im Zusammenhang mit der Luftreinhaltung den massgebenden Bestimmungen entspricht.