Die Stadt Burgdorf stellte der Beschwerdeführerin den Bericht der Abteilung Immissionsschutz zu. Sie stellte eine Verfügung in Aussicht, wonach die Lärmmessungen durchzuführen und ein Lärmgutachten zu erstellen sei. Sie teilte mit, die Betreiber würden im Rahmen der Verfügung ausserdem zum Nachweis aufgefordert, dass die Heizungen den massgebenden Bestimmungen zur Luftreinhaltung entsprächen. Die Beschwerdeführerin erhielt Gelegenheit zur vorgängigen Stellungnahme. Auf ihren Wunsch erhielt sie Kopien des Messprotokolls. Die Beschwerdeführerin stellte sich auf den Standpunkt, dass kein Anlass für weitere Abklärungen bestehe.