Dafür fehle der Abteilung Immissionsschutz das nötige Mess-Equipment. Die Beschwerdeführerin als Betreiberin der Heizung habe für das Erfassen der Lärmemissionen und die anschliessende Lärmbeurteilung der Heizung ein autorisiertes Akustikbüro beizuziehen. Dessen Bericht sei der Abteilung Immissionsschutz zur Prüfung vorzulegen. Diese werde gestützt darauf zuhanden der Baupolizeibehörde einen Fachbericht erstellen.