I. Sachverhalt 1. Bei der Stadt Burgdorf wurde am 24. Mai 2019 ein Reklamationsschreiben eingereicht betreffend Lärm- und Geruchsemissionen aus der Heizung der Liegenschaft G.________strasse (Parzelle Burgdorf Grundbuchblatt Nr. H.________). Dort sei im Herbst 2018 der Kamin saniert worden; seither würden von den Nachbarn Immissionen festgestellt. Die Stadt Burgdorf erkundigte sich bei den Grundeigentümern, welche konkreten Änderungen vorgenommen worden seien. Am 26. Juni 2019 antwortete die Beschwerdeführerin als Vertreterin der Grundeigentümer mit der Bitte, dass sie als Kontaktperson zu führen sei.