III. Entscheid 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. Die Verfügung der Gemeinde Thunstetten vom 10. September 2020 wird bestätigt. Die Frist für die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands wird neu festgesetzt auf den 30. April 2021. 2. Dem Beschwerdeführer werden Verfahrenskosten im Umfang von CHF 400.– zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung