Insbesondere Pneus verlieren bei der Lagerung im Freien an Qualität. Es ist daher fraglich, ob sie überhaupt noch Verwendung finden dürften. Aber auch wenn der Argumentation des Beschwerdeführers gefolgt werden könnte und die deponierten Gegenständen noch gebrauchstauglich sein sollten, hat der Beschwerdeführer diese offensichtlich seit längerem nicht bestimmungsgemäss genutzt. Er hat weder die Pneus verkauft resp. genutzt noch finden beispielsweise die Tischplatten einen bestimmungsgemässen Gebrauch. Auch das Auffangen von Regenwasser in Plastikeimern entspricht nicht deren bestimmungsgemässen Nutzung. Daher gelten auch diese Sachen als ausgedient. 4. Behebung der Störung