a) Die Gemeinde hat in ihrer Wiederherstellungsverfügung vom 10. September 2020 festgehalten, auf der Parzelle Thunstetten Grundbuchblatt Nr. H.________ resp. neben dem Gebäude I.________strasse 3 seien zwei ausgediente Fahrzeuge, Pneus, Geräte und dergleichen abgestellt. Sie forderte den Beschwerdeführer auf, die Ablagerungen zu entfernen.