1/6 BVD 120/2020/62 3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet,1 beteiligte die Grundeigentümer der Parzelle von Amtes wegen am Verfahren und gab ihnen sowie der Gemeinde Gelegenheit, zur Beschwerde Stellung zu nehmen. Gleichzeitig forderte es die Gemeinde auf, die Vorakten einzureichen. Zusätzlich edierte das Rechtsamt die alten Baubewilligungsakten der verschiedenen Bauvorhaben auf der betroffenen Parzelle.