Gemäss dieser Verfügung stellte sie dem Beschwerdeführer eine Kopie dieses Schreibens zu. Mit Wiederherstellungsverfügung vom 10. September 2020 forderte die Gemeinde den Beschwerdeführer auf, die Ablagerungen an der I.________strasse 3 in 4922 Bützberg auf der Parzelle Nr. H.________ bis zum 12. Oktober 2020 zu entfernen. Gleichzeitig drohte sie die Ersatzvornahme bei Nichtbefolgung an. 2. Gegen diese Verfügung reichte der Beschwerdeführer am 19. Oktober 2020 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Er beantragt sinngemäss die Aufhebung der Wiederherstellungsverfügung.