1. Am 26. Mai 2020 teilte die Kantonspolizei Bern der Einwohnergemeinde Thunstetten mit, auf der Parzelle Thunstetten Grundbuchblatt Nr. H.________ stünden ausgediente Fahrzeuge und es werde widerrechtlich Abfall gelagert. Der Beschwerdeführer ist Mieter der sich auf dieser Parzelle befindenden Werkstatt. Mit Verfügung vom 31. Juli 2020 wies die Gemeinde die Grundeigentümer auf diesen Sachverhalt hin, forderte sie auf, den Abfall bis am 31. August 2020 zu entfernen und gewährte ihnen das rechtliche Gehör. Gemäss dieser Verfügung stellte sie dem Beschwerdeführer eine Kopie dieses Schreibens zu.