Weiter hat der Beschwerdeführer den Rest des Vorhabens bereits umgesetzt. Unter diesen Umständen und angesichts der Vorgeschichte wäre es mitunter treuwidrig, würde sich der Beschwerdeführer heute darauf berufen, die Auflage sei aus diesem Grund nichtig. Den Vorakten kann zudem entnommen werden, dass die Gemeinde und die KDP das Gesuch nachträglich entscheiden wollten, nachdem der Beschwerdeführer sie auf diese Unterlassung aufmerksam gemacht hatte.25 In der Folge konnte die von der KDP als notwendig erachtete Innenbesichtigung nicht stattfinden, da der Beschwerdeführer den Zutritt zum Gebäude verweigerte.