Gleiches gilt für den impliziten Einwand, die Einstufung im Inventar habe einen Einfluss auf die Auflage. Denn die Rechtsmittelfrist für die Anfechtung der Auflage zu einer Baubewilligung darf nicht dadurch umgangen werden, dass mit der Anfechtung zugewartet wird, um schliesslich im Wiederherstellungsverfahren vorzubringen, dass die Auflage fehlerhaft sei.20 Auf die Rüge betreffend öffentliches Interesse und Verhältnismässigkeit der Auflage wird daher nicht eingetreten. 3. Wiederherstellung