Die Gemeinde Thun hat damit die Bewilligung zum Teilabbruch der Umgebungsmauer, das Erstellen von zwei Parkplätzen und das Erstellen einer Umgebungsmauer mit der Auflage verbunden, dass die Umgebungsmauer – aus denkmalpflegerischen Gründen – nach dem Vorbild der bereits bestehenden Umgebungsmauer mit Zaun erstellt werden muss. Gemäss den bewilligten Plänen soll die Umgebungsmauer mit Holzschindeln erstellt werden.19 Zudem hat sie verfügt, dass nur bei (vollständiger) Ausführung des Bauvorhabens auf die früher verfügte Wiederherstellung verzichtet werden kann.