Nach weiteren Absprachen per E-Mail fasste die Stadt Thun die Ergebnisse in einer zweiten Voranfrageantwort zusammen und verlängerte die Fristen, welche der Beschwerdeführer einzuhalten hatte.14 Daraufhin passte der Beschwerdeführer sein Projekt an und führte im Begleitschreiben aus, das Projekt genüge nun auch den denkmalpflegerischen Anforderungen, insbesondere da der Garten nun praktisch so belassen werden könne. Er stellte zudem in Aussicht, mit dem Bau des Parkplatzes würden auch die roten Plastik- durch Holzschindeln ersetzt.15