Auch die KDP hielt das damalige Vorhaben für nicht bewilligungsfähig, wobei sie insbesondere auf die Wichtigkeit der grosszügigen Gärten und der intakten Einfriedungen als prägende Elemente verwies.12 An einer Besprechung vor Ort wies die KDP erneut auf die Wichtigkeit der Einfriedung hin.13 Nach weiteren Absprachen per E-Mail fasste die Stadt Thun die Ergebnisse in einer zweiten Voranfrageantwort zusammen und verlängerte die Fristen, welche der Beschwerdeführer einzuhalten hatte.14