In der Begründung führte sie die Stellungnahme des Beauftragten für Städtebau auf, welcher die Wichtigkeit der Umfriedung des Grundstückes als wesentliches Merkmal der Qualität sowohl der spezifischen Liegenschaft als auch des städteräumlichen Kontexts betonte.11 Auch die KDP hielt das damalige Vorhaben für nicht bewilligungsfähig, wobei sie insbesondere auf die Wichtigkeit der grosszügigen Gärten und der intakten Einfriedungen als prägende Elemente verwies.12 An einer Besprechung vor Ort wies die KDP erneut auf die Wichtigkeit der Einfriedung hin.13