Diese beantwortete die Stadt Thun aufgrund der eingeholten Stellungnahmen des Tiefbauamtes Thun (insb. fehlende Sicht), des Beauftragten für Städtebau und der KDP negativ. In der Begründung führte sie die Stellungnahme des Beauftragten für Städtebau auf, welcher die Wichtigkeit der Umfriedung des Grundstückes als wesentliches Merkmal der Qualität sowohl der spezifischen Liegenschaft als auch des städteräumlichen Kontexts betonte.11