Der Fachbericht ist im Übrigen nicht unauffindbar, sondern Bestandteil der offiziellen Akten.7 Sollte der Beschwerdeführer den Fachbericht – entgegen der Eröffnungsformel – nicht erhalten haben, so hätte er diesen nachfordern müssen. Das Rechtsamt stellte ihn dem Beschwerdeführer mit Verfügung vom 2. März 2020 zu. Aus dem Ablauf der unten geschilderten Ereignisse wird zudem klar, dass dem Beschwerdeführer bereits im Rahmen des Voranfrageverfahrens vermittelt wurde, wie wichtig den involvierten Fachstellen die Ausgestaltung des Gartens und der Einfriedungen war, musste er sein Projekt deshalb doch mehrmals anpassen.